KfW Förderung
Investitions- oder Tilgungszuschuss für
effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen
Unter dem Titel "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" (KfW Förderprogramm Nr. 295) ist es möglich, die Anschaffung neuer Anlagen durch einen Tilgungszuschuss fördern zu lassen.
Wer kann gefördert werden?
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In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
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Kommunale Unternehmen,
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Freiberuflich Tätige,
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Landwirte, nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO,
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Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,
mit einem Standort in Deutschland.
Was wird gefördert?
Für den Neukauf von Maschinen ist das Modul 4 relevant.
Modul 4
Energie-und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Hier wird die energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert.
Geeignete Maßnahmen können sein:
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Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen
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Maßnahmen zur Abwärmenutzung
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Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden
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Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
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Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
Bei der Beantragung einer solchen Förderung stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Förderwürdigkeit der Neuanschaffung aufgrund der aktuellen Begebenheiten. Die Einreichung erfolgt über einen Drittanbieter in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung.
Alle Informationen zur KfW Förderung finden Sie hier.