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KfW Förderung
Investitions- oder Tilgungszuschuss für
effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen

Unter dem Titel "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" (KfW Förderprogramm Nr. 295) ist es möglich, die Anschaffung neuer Anlagen durch einen Tilgungszuschuss fördern zu lassen.

Wer kann gefördert werden?

  •  In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren, 

  •  Kommunale Unternehmen, 

  •  Freiberuflich Tätige, 

  •  Landwirte, nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO, 

  •  Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind, 

mit einem Standort in Deutschland.

Was wird gefördert?

Für den Neukauf von Maschinen ist das Modul 4 relevant.

Modul 4

Energie-und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Hier wird die energie- und ressourcen­orientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert.

Geeignete Maßnahmen können sein:

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourcen­einsparungen führen, insbesondere energie- und ressourcen­effiziente Technologien sowie energie- und ressourcen­orientierte Optimierungen von Produktions­prozessen 

  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung 

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourcen­effizienz von Anlagen zur Wärme­versorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktions­prozesse eingesetzt werden 

  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourcen­effizienten Bereit­stellung von Prozesswärme oder -kälte 

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcen­verlusten im Produktionsprozess 

Bei der Beantragung einer solchen Förderung stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Förderwürdigkeit der Neuanschaffung aufgrund der aktuellen Begebenheiten. Die Einreichung erfolgt über einen Drittanbieter in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung.

Alle Informationen zur KfW Förderung finden Sie hier.

KONTAKT
SERVICE-TELEFON
Tel: ‭+49 (0) 3949/50 17 70

SERVICE-ANFRAGE


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